
1. Tierquälerei im
überhitzten Pkw
Ein Fahrzeug- und Hundehalter ließ seine drei Hunde für die
Dauer von ca. sieben Stunden alleine in seinem Pkw. Die Außentemperatur betrug
ca. 30 Grad Celsius plus, während die Innentemperatur bei geschlossenem
Fenster wenigsten 70 Grad Celsius plus erreichte. Diese für Mensch und Tier
unerträgliche Hitze reichte für das Gericht aus, den vermeindlichen Tierfreund
wegen Tierquälerei zu bestrafen.
Bayerisches Oberlandesgericht,
Az.:3 ObO-Wi 118/95
2. Zusammenprall mit
Auto
Läuft ein Hund plötzlich auf die Straße und kommt es dadurch
zu einem Zusammenprall mit dem Auto, so haftet der Hundebesitzer in voller
Höhe für den Schaden, der beim Unfall entstanden ist.
Amtsgericht Landstuhl,
Az.:2 C 293/95
