
Rahmenzuchtordnung
Zuchtbestimmungen für Rassehunde und
Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes
des IHR e.V.
1. Allgemeines
Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen
des IHR e.V. sind für alle seine Mitglieder, sowie für die Mitglieder der
angeschlossenen Vereine bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle
Spezialmitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse
geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muss jedoch vom IHR e.V. anerkannt
sein. Diese Zuchtordnungen dürfen nicht milder, sondern im Interesse der
jeweiligen Rassehundezucht strenger abgefasst sein. Von Spezialvereinen
aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des IHR e.V.
vorzulegen. Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die
Rahmenzuchtordnung des IHR e.V. in Kraft.
Der Vorstand des IHR e.V., der Hauptzuchtwart und die
Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Rahmenzuchtordnung verantwortlich.
Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als
Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen. Das Ziel der Züchter
soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um
dieses zu erreichen, ist auf besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung
geeigneter Erbmasseträger, besonderen Wert zu legen.
Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen,
nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
Ebenso müssen die Grundlagen des deutschen
Tierschutzgesetzes strenge Anwendung finden. Dazu gehört u. a. auch, dass
Züchter, welche mehr als drei zuchtfähige Hunde besitzen, oder bei denen mehr
als drei Würfe pro Jahr fallen, bei ihrem zuständigen Veterinäramt den sog. § 11
b (Tierschutzgesetz) – Schein beantragen, und eine Kopie desselbigen
unaufgefordert an das Zuchtbuchamt des IHR e.V. senden.
2.
Zuchtvoraussetzungen
Erstzüchter sollten sich vor der beabsichtigten Verpaarung
mit dem für sie zuständigen Zuchtwart (zu erfragen im Vereinsbüro) in Verbindung
setzen und sich umfassend von diesem beraten lassen.
Hundehaltung und –fütterung müssen artgerecht sein. Für
Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine sehr gute Zwingerhaltung gegeben
sein. Dafür sind Freilauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzung.
Bei Inzucht und Inzestzucht muss vor der
Verpaarung die schriftliche Genehmigung des IHR-Zuchtausschusses eingeholt
werden. Solche Verpaarungen müssen begründet sein. Die Genehmigung ist zur
Wurfeintragung mit an das Zuchtbuchamt einzureichen. Wenn eine Genehmigung
erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter
Zuchtwart, bzw. der Tierarzt den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen. Bei
Überwachung durch den Tierarzt ist bei Einreichung des Wurfmeldescheins ein
entsprechendes Protokoll beizufügen.
Es darf nur mit gesunden, wesensfesten
Hunden gezüchtet werden, die in einem vom IHR e.V. anerkannten Zuchtbuch oder
Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide Elterntiere vor der Verpaarung
die schriftliche Zuchtzulassung erhalten haben, und zwar in einer vom IHR e.V.
anerkannten Art und Weise. Eine Ausstellungsbewertung (Richterbericht) wird
nicht als Zuchtbewertung anerkannt.
Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall
sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.
Zuchtalter pp.:
Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht
unterschreiten.
Das
Mindestzuchtalter für Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten. Auch nicht,
wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt. In diesem Falle ist bis zur
nächsten Hitze zu warten
Patella
Luxationen (PL) ab Grad 2 sind zuchtausschließende Fehler.
Eine Untersuchung auf PL wird bei allen Kleinrassen
dringend angeraten.
Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 18
Monate nicht unterschreiten.
Für
Rüden und Hündinnen von Großrassen muss eine HD-Auswertung vorliegen. Die
HD-Untersuchung sollte im Alter von frühestens 18 Monaten durchgeführt werden.
Die Identität des Hundes muss durch den Tierarzt zweifelsfrei nachgewiesen
werden (Chip-Kontrolle).
Es darf
nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1,
B2) gezüchtet werden.
Mit
HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht
gezüchtet werden!
Bei dem Befund
HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den
Befund HD-frei haben.
Allgemein gilt:
Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt, sollte aber
dem Allgemeinzustand des Hundes gerecht werden.
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen.
Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in
der darauf folgenden Hitze unbedingt leer bleiben.
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre
Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.)
Mit einer Hündin darf grundsätzlich nicht in zwei oder
mehreren Vereinen gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24
Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden.
Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die
Zuchtzulassung entzogen werden.
2.1 besondere
Zuchtvoraussetzungen für die Rasse Chihuahua
Die Hunde der Rasse Chihuahua (Kurz- und
Langhaar) müssen auf Patella Luxation (PL) untersucht sein. Zur Zucht zugelassen
sind nur Hunde mit den Graden 0 und 1, wobei Hunde mit PL Grad 1 mit einem
Zuchtpartner mit PL Grad 0 verpaart werden müssen. Es reicht die palpatorische
Untersuchung.
Diese Untersuchung
ist bei Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch einen
entsprechenden Eintrag in der Ahnentafel, bzw. durch Vorlage des entsprechenden
Untersuchungsbogens.
Die Zucht mit Chihuahuas, die die Merlezeichnung aufweisen
oder tragen, ist nicht erlaubt. Diese Hunde erhalten auch keine Zuchtzulassung
über den IHR e.V. oder den NCV e.V.
2.2 besondere
Zuchtvoraussetzungen für die Rasse Shetland Sheepdog (Sheltie)
Die Hunde der Rasse Shetland Sheepdog
(Sheltie) müssen folgende Untersuchungen vorweisen, um zur Zucht zugelassen zu
werden:
CEA,
PRA & Katerakt -> frei
MDR 1 ist
nur erlaubt in den Kombinationen +/+ mal +/+ sowie +/+ mal +/-
Alle anderen Kombinationen sind nicht
gestattet.
Patella Luxation (PL)
ist in den Graden 0 und 1 erlaubt, wobei ein Hund mit PL Grad 1 mit einem
Zuchtpartner, welcher PL Grad 0 hat, verpaart werden muss. Es reicht hier die
palpatorische Untersuchung.
HD
(röntgenologische Untersuchung): Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1,
A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1,
D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden!
Bei dem Befund HD-Verdacht muss der Zuchtpartner auf jeden
Fall den Befund HD-frei haben.
Sämtliche Untersuchungsergebnisse sind bei
Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch entsprechende Einträge
in die Ahnentafel, bzw. durch Vorlage der entsprechenden Auswertungen und
Untersuchungsbögen.
Die Verpaarung von Shelties mit den Farben bzw. der
Zeichnung merle x merle oder merle x zobel ist nicht erlaubt.
3.
Zwingername pp.
Lässt ein Züchter den ersten Wurf eintragen, muss er
spätestens dann beim Zuchtbuchamt des IHR e.V. einen Zwingernamen beantragen.
Der Zwingername wird und kann nur vom IHR e.V. geschützt
werden.
Hat ein Züchter mehrere
Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben
Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das
Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem
Buchstaben „A“ für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in
einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit „B“, usw.
Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter
diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden.
4.
Deckgebühren
Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt
an den Deckrüdenbesitzer zu zahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen
festgelegt werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem
Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt für dieselbe Hündin
zu.
5. Wurfabnahme
Mischwürfe werden nicht in das
Zuchtbuchamt eingetragen.
Vom Zuchtwart (oder Tierarzt) bei der Wurfabnahme
festgestellte Mängel sind von ihm auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken.
Ein Zuchtwart ist berechtigt, einen Wurf
innerhalb der ersten 8 Wochen unaufgefordert (bis zur Endabnahme) zu
besichtigen.
Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen
verkaufen.
Den
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Kupierverbot) muss entsprochen werden.
Die Abgabe der Welpen bei Kleinrassen
darf nicht vor der 10. Woche, bei Großrassen nicht vor der 8. Woche erfolgen.
Die Würfe müssen vollständig dem
Zuchtbuchamt des IHR e.V. gemeldet werden.
Es dürfen vor der Wurfabnahme noch keine
Welpen abgegeben werden, da der Züchter sonst für seinen gesamten Wurf keine
Papiere erhält.
Es ist dem Züchter untersagt, wissentlich Welpen an
Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen.
Die Schutzimpfungen sowie die
Implantation des Transponderchips dürfen nur von einem Tierarzt durchgeführt
werden.
Der
Zuchtwart hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe und sämtliche
weiteren Wurfunterlangen zu erhalten.
Die Kosten für die Wurfabnahme usw. sind
dem Zuchtbuchamt zu ersetzen. Diese Kosten und die weiteren Gebühren regelt die
Beitrags- und Finanzordnung des IHR e.V.
Alle Welpen eines Wurfes müssen bei der
Wurfabnahme durch den Tierarzt einen Transponderchip implantiert bekommen. Das
Tätowieren der Welpen ist laut deutschem Tierschutzgesetz nicht mehr gestattet.
Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die
Mutterhündin vorzuführen.
Zur Wurfabnahme sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wurfmeldeschein,
Deckschein,
Ahnentafel der Hündin im Original,
Ahnentafel des Deckrüden in Fotokopie,
Zuchtzulassung beider
Elterntiere,
Untersuchungs- und
Auswertungsbögen der Elterntiere in Kopie,
Titelnachweise in Kopien, falls vorhanden.
Die Aufkleber mit den
Transponderchipnummern müssen dem Zuchtbuchamt einmal im Original (auf dem
Wurfmeldeschein oder dem extra dafür vorgesehenen Anlageblatt) zur Verfügung
gestellt werden.
Mit der eigenhändigen Unterschrift des Züchters zeichnet
dieser rechtsverbindlich für alle Angaben auf dem Wurfmeldeschein und
Deckschein. Wurfmeldeschein und Deckschein müssen vollständig ausgefüllt und
deutlich lesbar sein. Für eventuelle Fehler wegen undeutlicher Schrift haftet
der Züchter.
6. Sonstiges
Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung,
wie z. B. unwahre Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige
Angaben der Welpenzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen
werden wie folgt geahndet:
durch schriftliche Verwarnung oder
durch zeitweise Zuchtsperre (ca. 1 – 2 Jahre) oder
durch totale Zuchtsperre oder
durch Ausschluss des Züchters aus dem IHR e.V. und seinen
Mitgliedsvereinen.
Der IHR e.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit
besichtigen zu lassen, z. B. durch einen seiner Zuchtwarte.
Verein Internationaler Hundefreunde aller Rassen (IHR) e.V.
Birkenweg 8
25486 Alveslohe
Tel. & Fax 0 41 93 / 75
49 11
eMail:
ek@ihr-ncv.de
Stand und
Gültig ab
01.
April 2010
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