
Zuchtbestimmungen für Rassehunde und Eintragsbedingungen des Zuchtbuchamtes des IHR e.V.
1. Allgemeines
Die Zucht- und Eintragsbedingungen des IHR e.V. sind für alle seine Mitglieder bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle Spezial-Mitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muss jedoch vom IHR e.V. anerkannt sein. Diese Zuchtordnungen dürfen nicht milder, sondern müssen im Interesse der jeweiligen Rassehundezucht strenger abgefasst sein. Von Spezialvereinen aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des IHR e.V. vorzulegen. Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die Rahmenzuchtordnung des IHR e.V. in Kraft.
Gewerblichen Hundehändlern ist die Zucht im IHR e.V. nicht erlaubt.
Der Vorstand des IHR e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Rahmenzuchtordnung verantwortlich.
Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung der Standards zu erreichen. Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf eine besondere Zuchtauswahl unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger besonderen Wert zu legen.
Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
2. Zuchtvoraussetzungen
a) Jeder Züchter sollte sich vor der beabsichtigten Paarung mit dem für ihn zuständigen Zuchtwart in Verbindung setzen und sich zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden beraten lassen. Erstzüchter sollten sich vor der beabsichtigten Paarung mit dem für sie zuständigen Zuchtwart in Verbindung setzen und sich umfassend von diesem beraten lassen.
Das Tierschutzgesetz muss eingehalten werden. Hundehaltung und -fütterung müssen artgerecht sein. Für Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine sehr gute Zwingerhaltung gegeben sein. Dafür sind Freiauslauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen.
b) Bei Inzucht und Inzestzucht muss vor der Paarung die schriftliche Genehmigung des IHR-Zuchtausschusses eingeholt werden. Solche Paarungen müssen begründet sein. Dei Genehmigung ist zur Wurfeintragung mit an das Zuchtbuchamt einzureichen. Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen.
c) Wird mit Rassen gezüchtet, die in verschiedenen Varianten auftreten, dürfen jeweils nur Zuchtpaare der gleichen Variante gepaart werden. Erlaubte Abweichungen hiervon regeln die Spezialzuchtordnungen.
d) Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom IHR e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide
Elterntiere vor der Paarung die schriftliche Zuchtzulassung haben, und zwar in einer vom IHR e.V. anerkannten Art und Weise. Eine Ausstellungsbewertung wird nicht als Zuchtbewertung anerkannt. Zuchttiere müssen regelmäßig entwurmt worden sein und müssen weiterhin regelmäßig entwurmt werden. Zuchttiere müssen eine Komplettschutzimpfung haben (SHLP-T). Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.
e) Zuchtalter, pp.:
Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe).
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht unterschreiten. Das Mindestzuchtalter für Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten, auch nicht wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt. In dem Falle ist bis zur nächsten Hitze zu warten. Patellaluxationen sind zuchtausschließende Fehler. Bei Verdacht auf PL ist eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten, es muss eine HD-Auswertung vorliegen. Die HD-Untersuchung sollte im Alter von 16 Monaten durchgeführt werden. Die Identität muss durch den Tierarzt zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden. Mit HD-leicht ( C1, C2), HD-mittel ( D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden! Bei dem Befund HD-fast normal muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund HD-frei haben.
Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt. Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen. Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauffolgenden Hitze leer bleiben. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als ihre Kondition zulässt (gegebenenfalls Ammenaufzucht etc). Mit einer Hündin darf grundsätzlich nicht in zwei oder mehreren Vereinen gezüchtet werden. Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24 Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden. Nachweislich schlechtes Vererben kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden. Im Falle, dass eine Hündin leer bleibt, sind der Deckrüdenbesitzer und der Zuständige Zuchtwart hiervon in Kenntnis zu setzen.
3. Zwingername, pp.:
Läßt ein Züchter den ersten Wurf eintragen, muss er spätestens dann beim IHR e.V.-Zuchtbuchamt einen Zwingernamen beantragen. Der Zwingername wird und kann nur vom IHR e.V. geschützt werden. Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von im gezüchteten Rassen. Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben “A” für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit “B” usw. Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Deckaktes. Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden.
4. Deckgebühren
Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu zahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen festgelegt werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt für dieselbe Hündin zu.
5. Wurfabnahme
Mischwürfe werden nicht in das Zuchtbuch eingetragen. Welpen mit morphologischen Mängeln werden in das Zuchtbuch eingetragen, erhalten aber den Vermerk: “Zur Zucht nicht zugelassen, wegen ...”. Vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken. Ein Zuchtwart ist berechtigt, einen Wurf innerhalb der ersten 8 Wochen unaufgefordert (bis zur Endabnahme) zu besichtigen. Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen. Den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Kupierverbot) muss entsprochen werden. Die Abgabe der Welpen bei Kleinrassen darf nicht vor 10 Wochen, bei Großrassen nicht vor 8 Wochen erfolgen. Die Würfe müssen vollständig dem IHR e.V. Zuchtbuchamt gemeldet werden. Es dürfen vor der Wurfabnahme noch keine Welpen abgegeben werden, da der Züchter sonst für seinen gesamten Wurf keine Papiere erhält. Es ist dem Züchter untersagt, Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen. Die Schutzimpfungen dürfen nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. Der Zuchtwart hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe zu erhalten. Die Kosten für die Wurfabnahme usw. sind dem Zuchtwart zu ersetzen. Diese Kosten und die weiteren Gebühren regelt die Beitrags- und Finanzordnung des IHR e.V.
Im IHR e.V. besteht Markierungszwang, entweder durch Tätowierung oder mit Hilfe von Transponderchips. Der Zuchtwart tätowiert die Welpen bei der Wurfabnahme im rechten Ohr, es sei denn, dass der zuständige Tierarzt die Welpen bereits mit einem Transponderchip versehen hat. Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen. Zur Wurfabnahme sind folgende Unterlagen erforderlich :
Wurfmeldeschein, Deckschein, Ahnentafel der Hündin im Original, Ahnentafel des Deckrüden in Fotokopie, Zuchtzulassungen beider Elterntiere, Titelnachweise in Kopien (falls vorhanden).
Mit der eigenhändigen Unterschrift des Züchters zeichnet dieser rechtsverbindlich für alle Angaben auf dem Wurfmeldeschein. Die Angaben werden ebenfalls vom zuständigen Zuchtwart durch seine Unterschrift bestätigt. Wurfmeldeschein und Deckschein müssen vollständig ausgefüllt und deutlich lesbar sein. Für eventuelle Fehler aufgrund undeutlicher Schrift haftet der Züchter.
6. Sonstiges
Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung, wie z.B. unwahre Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige Angabe der Welpenzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie folgt geahndet:
a) durch schriftliche Verwarnung , oder
b) durch zeitweise Zuchtsperre ( ca. 1 - 2 Jahre) , oder
c) durch totale Zuchtsperre, oder
d) durch Ausschluß des Züchters aus dem IHR e.V. und seinen Mitgliedsvereinen.
Der IHRe.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit besichtigen zu lassen, z.B. durch einen seiner Zuchtwarte.
Stand: September 1999.