
Du sollst nicht töten!
Die alten Theorien einer angeblich sinnvollen "Welpenmerze" sind zutiefst
in den Vorstellungen sogenannter "Kynologen" verankert. Im deutschsprachigen
Raum gestern noch immer die irrigen Vorstellungen des Dr. Emil Hauck aus Wien
herum, der die Welpenselektion geradezu zum züchterischen Dogma erhob.
Stur wurden alle als nicht lebenswürdig angesehenen Welpen - manchmal buchstäblich
- an die Wand geworfen. Gelobt sei, was hart macht! Nur die durch mehrere Merzen
durchgekommenen Welpen hatten ein "Recht auf Leben", Blut- und Bodenideologie
aus den finsteren Zeiten unserer deutschen Geschichte! Es gibt kaum einen größeren
züchterischen Unsinn als das Welpentöten. Denn jeder tote Welpe verschließt
dem Züchter die sachliche Beurteilung über Erfolg oder Misserfolg
der einzelnen Paarung. Aus dem Blickwinkel des Genetikers ist Welpentötung
immer eine Einschränkung genetischer Erkenntnisse. Der wahre Erwerb von
Zuchttieren kann nur dadurch ermittelt werden, dass alle Nachzuchten - auch
und insbesondere die Schlechtesten - in angemessenem Alter beurteilt werden.
So leisten sich alle Rassehundvereine selbst einen "Bärendienst",
die durch unsinnige Zuchtordnungen solches Welpentöten ermöglichen
oder sogar anregen. Sie wären viel besser beraten, verfolgten sie einmal
mit aller Härte alle die Meldungen angeblicher Totgeburten oder während
der Aufzuchtzeit "verstorbener" Welpen. Sogenannte "Züchter"
verstecken mit den Lechen ihrer Welpen sichtbare Zeichen züchterischer
Irrtümer.
Rechtlich gesehen, begehen in Deutschland viele Züchter und ihre Tierärzte
strafbare Handlungen, die ein gesundes Wirbeltier "ohne vernünftigen
Grund" töten. Faulheit des Züchters, Scheu vor der mühsamen,
zeitraubenden Flaschenaufzucht - sind ebenso wenig ein vernünftiger Grund
wie das Beiseiteschaffen züchterischer Misserfolge. Nicht einmal "unerwünschte
Welpen", also Nachzuchten aus Fehlverpaarungen sind nach herrschender juristischer
Meinung von diesem Tötungsverbot ausgenommen. Es gibt heute ausreichende
tierärztliche Mittel, um direkt nach dem Fehltritt, also vor dem Austragen
der Welpen, medizinisch einzugreifen.
Das auch in modernen Büchern über Hundezucht noch versucht wird, Fehlfarben,
ungleiche Masken und Abzeichen, Pigmentfehler und ähnliches als Tötungsgrund
zu rechtfertigen, ist ein Skandal, widerspricht zutiefst jeglichem Tierschutzgedanken.
Die Behauptung, dass auch in der freien Natur die Auslese herrsche, ist in diesem Zusammenhang geradezu hirnrissig. Die Natur merzt lebensschwache, kranke, verkrüppelte Tiere aus, niemals nach den zuweilen sehr schwer verständlichen Ausstellungskriterien der Rassehundezucht! Es kann überhaupt nicht bestritten werden, dass eine "natürliche Auslese" bei einer ganzen Anzahl von Rassehundezuchten geradezu katastrophale Auswirkungen hätte. Wir zitieren die angesehenen Juristen Friedrich und Jutta Wienzeck, beides amtierende Richter: "Um es ganz klar zu sagen, wer einen gesunden Welpen tötet, macht sich strafbar"! Dem ist eigentlich nur hinzuzusetzen, dass ich dringend darauf warte, dass unsere deutsche Justiz solche Fälle nachhaltig aufgreift, um dem Welpenmord durch abschreckende Urteile endlich ein Ende zu bereiten. Hundezüchter müssen lernen, auch mit den lebenden, sichtbaren Fehlern ihrer Zucht zu leben. Vielleicht denken sie dann etwas sorgfältiger nach - vor der Paarung!!!
Gesetzliche Bestimmungen, Tierschutz und das richtig verstandene Interesse der Zuchtvereine befinden sich in absoluter Harmonie. Züchterische Fehlentwicklungen dürfen sich nicht länger unter den Zuchtrubriken "Totgeburten" oder "bis zur Eintragung verstorben" verstecken. St. Simplicissimus hat in einer verantwortungsbewussten Zucht keine Daseinsberechtigung.
Ja, ich gebe zu, solche "züchterischen Ausrutscher" sind immer leicht zu platzieren, sollte in der Regel später nie zur Zucht eingesetzt werden. Aber ein ethisches Lebensrecht haben diese Tiere dennoch und es gibt genügend Hundefreunde, die mit gesunden Hunden mit kleineren oder größeren Schönheitsfehlern durchaus glücklich zusammenleben!
Autorin: Monika Heimann