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Rahmenzuchtordnung
Zuchtbestimmungen für Rassehunde und
Eintragungsbedingungen
des Zuchtbuchamtes des IHR e.V.
1. Allgemeines Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IHR e.V. sind für alle seine Mitglieder, sowie für die Mitglieder der angeschlossenen Vereine bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle Spezialmitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muss jedoch vom IHR e.V. anerkannt sein. Diese Zuchtordnungen dürfen nicht milder, sondern im Interesse der jeweiligen Rassehundezucht strenger abgefasst sein. Von Spezialvereinen aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des IHR e.V. vorzulegen. Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die Rahmenzuchtordnung des IHR e.V. in Kraft.Der Vorstand des IHR e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Rahmenzuchtordnung verantwortlich.Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen. Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmasseträger, besonderen Wert zu legen.Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.Ebenso müssen die Grundlagen des deutschen Tierschutzgesetzes strenge Anwendung finden. Dazu gehört u. a. auch, dass Züchter, welche mehr als drei zuchtfähige Hunde besitzen, oder bei denen mehr als drei Würfe pro Jahr fallen, bei ihrem zuständigen Veterinäramt den sog. § 11 b (Tierschutzgesetz) – Schein beantragen, und einen Kopie desselbigen unaufgefordert an das Zuchtbuchamt des IHR e. V. senden. 2. Zuchtvoraussetzungen
Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe) Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht unterschreiten. Das Mindestzuchtalter für Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten. Auch nicht, wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt. In diesem Falle ist bis zur nächsten Hitze zu warten Zur Zucht zugelassen sind nur Hunde mit den Graden 0 und 1, wobei Hunde mit PL Grad 1 mit einem Zuchtpartner mit PL Grad 0 verpaart werden müssen. Es reicht die palpatorische Untersuchung. Diese Untersuchung ist bei Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch einen entsprechenden Eintrag in der Ahnentafel, bzw. durch Vorlage des entsprechenden Untersuchungsbogens.Patellaluxationen (PL) ab Grad 2 sind zuchtausschließende Fehler. Eine Untersuchung auf Patellaluxation (PL) ist ab 01.04.2019 Pflicht! Übergangsfrist gültig bis 01.07.2019. Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe) Das Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten. Für Rüden und Hündinnen von Großrassen muss eine HD-Auswertung vorliegen. Die HD-Untersuchung sollte im Alter von frühestens 18 Monaten durchgeführt werden. Die Identität muss durch den Tierarzt zweifelsfrei nachgewiesen werden (Chip-Kontrolle). Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden. Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden! Bei dem Befund HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund HD-frei haben. Allgemein gilt: Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt, sollte aber dem Allgemeinzustand des Hundes gerecht werden. Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen. Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauf folgenden Hitze unbedingt leer bleiben.Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.) Mit einer Hündin darf grundsätzlich nicht in zwei oder mehreren Vereinen gezüchtet werden. Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24 Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden. Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden. 3. Zwingername pp. Lässt ein Züchter den ersten Wurf eintragen, muss er spätestens dann beim Zuchtbuchamt des IHR e.V. einen Zwingernamen beantragen.Der Zwingername wird und kann nur vom IHR e.V. geschützt werden.Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen.Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben „A“ für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit „B“, usw.Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden. 4. Deckgebühren Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu zahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen festgelegt werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt für dieselbe Hündin zu. 5. Wurfabnahme
Wurfmeldeschein,Deckschein,Ahnentafel der Hündin im Original,Ahnentafel des Rüden in KopieZuchtzulassung beider Elterntiere,Untersuchungs- und Auswertungsbögen der Elterntier in Kopie,Titelnachweise in Kopien, falls vorhanden.
6. Sonstiges Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung, wie z. B. unwahre Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige Angaben der Welpenzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie folgt geahndet:
Der IHR e.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit besichtigen zu lassen, z. B. durch einen seiner Zuchtwarte. Verein Internationaler Hundefreunde aller Rassen (IHR) e.V. Birkenweg 8 25486 Alveslohe Tel. & Fax 0 41 93 / 75 49 11 eMail: ek@ihr-ncv.de Gültig ab 28. September 2020
Stand und Gültig ab |