Rahmenzuchtordnung


Zuchtbestimmungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen
des Zuchtbuchamtes des IHR e.V.

 

1. Allgemeines

Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des IHR e.V. sind für alle seine Mitglieder, sowie für die Mitglieder der angeschlossenen Vereine bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle Spezialmitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muss jedoch vom IHR e.V. anerkannt sein. Diese Zuchtordnungen dürfen nicht milder, sondern im Interesse der jeweiligen Rassehundezucht strenger abgefasst sein. Von Spezialvereinen aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des IHR e.V. vorzulegen. Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die Rahmenzuchtordnung des IHR e.V. in Kraft.Der Vorstand des IHR e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Rahmenzuchtordnung verantwortlich.Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen. Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmasseträger, besonderen Wert zu legen.Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.Ebenso müssen die Grundlagen des deutschen Tierschutzgesetzes strenge Anwendung finden. Dazu gehört u. a. auch, dass Züchter, welche mehr als drei zuchtfähige Hunde besitzen, oder bei denen mehr als drei Würfe pro Jahr fallen, bei ihrem zuständigen Veterinäramt den sog. § 11 b (Tierschutzgesetz) – Schein beantragen, und einen Kopie desselbigen unaufgefordert an das Zuchtbuchamt des IHR e. V. senden.

2. Zuchtvoraussetzungen
  1. Erstzüchter sollten sich vor der beabsichtigten Verpaarung mit dem für sie zuständigen Zuchtwart (zu erfragen im Vereinsbüro) in Verbindung setzen und sich umfassend von diesem beraten lassen.
Hundehaltung und –fütterung müssen artgerecht sein. Für Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine sehr gute Zwingerhaltung gegeben sein. Dafür sind Freilauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzung.
  1. Bei Inzucht und Inzestzucht muss vor der Verpaarung die schriftliche Genehmigung des IHR-Zuchtausschusses eingeholt werden. Solche Paarungen müssen begründet sein. Die Genehmigung ist zur Wurfeintragung mit an das Zuchtbuchamt einzureichen. Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen. Bei Überwachung durch den Tierarzt ist bei Einreichung des Wurfmeldescheins ein entsprechendes Protokoll beizufügen.

  2. Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom IHR e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide Elterntiere vor der Paarung die schriftliche Zuchzulassung haben, und zwar in einer vom IHR e.V. anerkannten Art und Weise. Eine Ausstellungsbewertung (Richterbericht) wird nicht als Zuchtbewertung anerkannt.
    Zuchttiere müssen regelmäßig entwurmt worden sein und müssen weiterhin regelmäßig entwurmt werden.
    Zuchttiere müssen eine Komplettschutzimpfung haben (SHLP-T).
    Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.

  3. Zuchtalter pp.:

Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht unterschreiten.
Das Mindestzuchtalter für Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten. Auch nicht, wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt. In diesem Falle ist bis zur nächsten Hitze zu warten
Zur Zucht zugelassen sind nur Hunde mit den Graden 0 und 1, wobei Hunde mit PL Grad 1 mit einem Zuchtpartner mit PL Grad 0 verpaart werden müssen. Es reicht die palpatorische Untersuchung. Diese Untersuchung ist bei Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch einen entsprechenden Eintrag in der Ahnentafel, bzw. durch Vorlage des entsprechenden Untersuchungsbogens.
Patellaluxationen (PL) ab Grad 2 sind zuchtausschließende Fehler.
Eine Untersuchung auf Patellaluxation (PL) ist ab 01.04.2019 Pflicht! Übergangsfrist gültig bis 01.07.2019.

Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten.
Für Rüden und Hündinnen von Großrassen muss eine HD-Auswertung vorliegen. Die HD-Untersuchung sollte im Alter von frühestens 18 Monaten durchgeführt werden. Die Identität muss durch den Tierarzt zweifelsfrei nachgewiesen werden (Chip-Kontrolle).
Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht gezüchtet werden!
Bei dem Befund HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund HD-frei haben.

Allgemein gilt:
Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt, sollte aber dem Allgemeinzustand des Hundes gerecht werden.
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen.
Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauf folgenden Hitze unbedingt leer bleiben.Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.)
Mit einer Hündin darf grundsätzlich nicht in zwei oder mehreren Vereinen gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24 Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden.
Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden.



3. Zwingername pp.
Lässt ein Züchter den ersten Wurf eintragen, muss er spätestens dann beim Zuchtbuchamt des IHR e.V. einen Zwingernamen beantragen.Der Zwingername wird und kann nur vom IHR e.V. geschützt werden.Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen.Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben „A“ für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit „B“, usw.Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden.

4. Deckgebühren
Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu zahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen festgelegt werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt für dieselbe Hündin zu.




5. Wurfabnahme
  1. Mischwürfe werden nicht in das Zuchtbuchamt eingetragen.
  1. Vom Zuchtwart (oder Tierarzt) bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken.
  1. Ein Zuchtwart ist berechtigt, einen Wurf innerhalb der ersten 8 Wochen unaufgefordert (bis zur Endabnahme) zu besichtigen.
  1. Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen.
  1. Den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Kupierverbot) muss entsprochen werden.
  1. Die Abgabe der Welpen bei Kleinrassen darf nicht vor der 10. Woche, bei Großrassen nicht vor der 8. Woche erfolgen.
  1. Die Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt des IHR e.V. gemeldet werden.
  1. Es dürfen vor der Wurfabnahme keine Welpen abgegeben werden, da der Züchter sonst für seinen gesamten Wurf keinen Papiere erhält.
  1. Es ist dem Züchter untersagt, wissentlich Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen.
  1. Die Schutzimpfungen sowie die Implantation des Transponderchips dürfen nur von einem Tierarzt durchgeführt werden.
  1. Der Zuchtwart hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe und sämtliche weiteren Wurfunterlagen zu erhalten.
  1. Die Kosten für die Wurfabnahme usw. sind dem Zuchtbuchamt zu ersetzen. Diese Kosten und die weiteren Gebühren regelt die Beitrags- und Finanzordnung des IHR e.V.
  1. Alle Welpen eines Wurfes müssen bei der Wurfabnahme durch den Tierarzt einen Transponderchip implantiert bekommen. Das Tätowieren der Welpen ist laut deutschen Tierschutzgesetz nicht mehr gestattet.
  1. Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen.
  1. Zur Wurfabnahme sind folgende Unterlagen erforderlich:

Wurfmeldeschein,Deckschein,Ahnentafel der Hündin im Original,Ahnentafel des Rüden in KopieZuchtzulassung beider Elterntiere,Untersuchungs- und Auswertungsbögen der Elterntier in Kopie,Titelnachweise in Kopien, falls vorhanden.
  1. Die Aufkleber mit den Transponderchipnummern müssen dem Zuchtbuchamt einmal im Original (auf dem extra dafür vorgesehnen Anlageblatt) zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren müssen die Nummern handschriftlich in den Wurfmeldeschein geschrieben werden.
  1. Mit der eigenhändigen Unterschrift des Züchters zeichnet dieser rechtsverbindlich für alle Angaben auf dem Wurfmeldeschein und Deckschein. Wurfmeldeschein und Deckschein müssen vollständig ausgefüllt und deutlich lesbar sein. Für eventuelle Fehler wegen undeutlicher Schrift haftet der Züchter.
  2. NEU !
    Sind die Welpen am Tag der Einreichung der Wurfmeldung (Poststempel) älter als 6 Monate, wird für den kompletten Wurf ein Aufschlag von 50 Euro erhoben. Ab 6 Monaten gelten sie nicht mehr als Welpen.

 


6. Sonstiges
Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung, wie z. B. unwahre Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige Angaben der Welpenzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie folgt geahndet:
  1. durch schriftliche Verwarnung oder
  2. durch zeitweise Zuchtsperre (ca. 1 – 2 Jahre) oder
  3. durch totale Zuchtsperre oder
  4. durch Ausschluss des Züchters aus dem IHR e.V. und seinen Mitgliedsvereinen.

Der IHR e.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit besichtigen zu lassen, z. B. durch einen seiner Zuchtwarte.


Verein Internationaler Hundefreunde aller Rassen (IHR) e.V.
Birkenweg 8
25486 Alveslohe

Tel. & Fax 0 41 93 / 75 49 11

eMail: ek@ihr-ncv.de

Gültig ab 28. September 2020





Stand und Gültig ab

 
28. September 2020