1. Tierquälerei im überhitzten Pkw

Ein Fahrzeug- und Hundehalter ließ seine drei Hunde für die Dauer von ca. sieben Stunden alleine in seinem Pkw. Die Außentemperatur betrug ca. 30 Grad Celsius plus, während die Innentemperatur bei geschlossenem Fenster wenigsten 70 Grad Celsius plus erreichte. Diese für Mensch und Tier unerträgliche Hitze reichte für das Gericht aus, den vermeindlichen Tierfreund wegen Tierquälerei zu bestrafen.
Bayerisches Oberlandesgericht, Az.:3 ObO-Wi 118/95

2. Zusammenprall mit Auto

Läuft ein Hund plötzlich auf die Straße und kommt es dadurch zu einem Zusammenprall mit dem Auto, so haftet der Hundebesitzer in voller Höhe für den Schaden, der beim Unfall entstanden ist.
Amtsgericht Landstuhl, Az.:2 C 293/95